Allgemeinverfügung über die Einschränkung der Verwendung von Trinkwasser aus der öffentlichen Wasserversorgungsanlage der Gemeinde Breidenbach vom 24.08.2026
Aufgrund des § 11 in Verbindung mit § 1 Abs. 1, § 85 Abs. 1 Nr. 4 und § 89 des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) in der Fassung vom 14. Januar 2005 (GVBl. I S. 14), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 5. Februar 2026 (GVBl. 2026 Nr. 8), sowie des § 35 Satz 2 des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (HVwVfG) erlässt die Gemeinde Breidenbach – Der Bürgermeister als örtliche Ordnungsbehörde – folgende Allgemeinverfügung:
I. Anordnungen
1. Die Entnahme und Verwendung von Wasser aus der öffentlichen Wasserversorgungsanlage der Gemeinde Breidenbach ist für die nachfolgend genannten Zwecke untersagt:
a) zur Befüllung und zum Betrieb von
i) privaten Schwimmbecken, Pools und sonstigen Badebecken;
ii) Springbrunnen, Wasserspielanlagen, Wasserspielen, Fontänenfeldern, Nebelduschen,
iii) Wasserbehältern (z. B. Tonnen) oder ähnlichen Behältnissen;
b) zum Bewässern, Gießen und Beregnen von Haus- und Kleingärten oder Schrebergärten (z. B. Gehölze, Hecken, Stauden, Beete, Rasenflächen, Zierpflanzen u. ä.) sowie sonstiger Grünflächen und Parkanlagen, Sport- und Spielplätzen oder Golfanlagen;
c) zum Waschen und Abspritzen von Fahrzeugen und Kraftfahrzeugen aller Art auf privaten und öffentlichen Grundstücken außerhalb genehmigter gewerblicher Waschanlagen, soweit dies nicht aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, z. B. für Einsatzfahrzeuge der Polizei, der Feuerwehr oder der Rettungs- und Katastrophenschutzdienste, erforderlich ist;
d) zum Befeuchten von Baustraßen und Baustellen zur Verminderung der Staubentwicklung, soweit dies nicht durch behördliche Vorgaben vorgeschrieben ist;
e) zum Reinigen, Abspritzen oder Bewässern (z. B. mit Hochdruckreinigern, Bürsten) von Terrassen, Wänden, Straßen, Hof- und Wegflächen, Dächern, Photovoltaikanlagen und anderen privaten und öffentlichen Flächen, soweit die damit verbundene Wirkung aus hygienischen Gründen nicht erforderlich ist.
2. Soweit die Verwendung von Wasser nach Nummer 1 weiterhin zulässig ist, ist sparsam mit Wasser umzugehen. Soweit möglich, ist Wasser zu verwenden, das nicht aus der öffentlichen Wasserversorgungsanlage stammt.
3. Von den Verboten nach Nummer 1 ist die Wasserentnahme zur Brandbekämpfung und zur Abwehr sonstiger Gefahren für Leib, Leben oder bedeutende Sachwerte ausgenommen.
Von dem Verbot nach Nummer 1 Buchstabe b sind ausgenommen:
a) Flächen oder Bereiche, die dem gewerblichen Produktionsgartenbau dienen;
b) die Bewässerung und Beregnung mit wassersparender Tröpfchenbewässerung;
c) land- und forstwirtschaftliche Flächen;
d) Friedhöfe;
e) Neuanpflanzungen;
f) in der Zeit von 19:00 Uhr bis 09:00 Uhr die auf das Notwendigste begrenzte Bewässerung von privaten Gartenbauflächen, die der Gewinnung von Lebensmitteln (z. B. Gemüse, Salat, Obst, Kräuter) dienen.
4. Auf schriftlichen Antrag kann von den Verboten nach Nummer 1 eine widerrufliche Ausnahme zugelassen werden, wenn überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit dies erfordern oder das Verbot im Einzelfall zu einer unbilligen Härte führen würde. Die Ausnahme kann mit Bedingungen und Auflagen versehen werden.
5. Die sofortige Vollziehung der Anordnung unter Nummer 1 wird gemäß § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO im öffentlichen Interesse angeordnet.
6. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die Anordnungen unter Nummer 1 wird ein Zwangsgeld in Höhe von 500,00 Euro angedroht (§§ 47, 48, 50, 53 HSOG).
7. Diese Allgemeinverfügung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Sie gilt bis zum 02.10.2026 und tritt mit Ablauf dieses Tages außer Kraft. Sie wird vorher aufgehoben, sobald die Voraussetzungen für ihren Erlass entfallen sind.
Aufhebung der Allgemeinverfügung vom 10.08.2026 in Zusammenhang mit der erhöhten Waldbrand- und Vegetationsbrandgefahr
Der Bürgermeister der Gemeinde Breidenbach als örtliche Ordnungsbehörde hebt die Allgemeinverfügung vom 10.08.2026, öffentlich bekannt gemacht am 10.08.2026, hiermit auf.
- Die Allgemeinverfügung der Gemeinde Breidenbach vom 10.08.2026 über das Verbot des Grillens und des Umgangs mit offenem Feuer wird mit Ablauf des 26.08.2026 aufgehoben.
- Diese Aufhebung wird am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung wirksam.
Die Vollständige Verfügung ist unter folgendem Link abrufbar.
Büroflächen im Rathaus Breidenbach zu vermieten
Die Gemeinde Breidenbach bietet im 1. Obergeschoss des Rathauses in 35236 Breidenbach, Bachstraße 4-14 Gewerbeflächen bzw. Büroräume zur Anmietung an. Die aktuell noch durch die Sparkasse Marburg-Biedenkopf genutzten Räume liegen an der Breslauer Straße und verfügen über einen parkplatznahen Eingang in das Gebäude. Die Räume haben eine Gesamtfläche von ca. 130 - 145 qm (3 Büroräume , 1 Teeküche, 2 Toilettenräume plus Flur) und werden nach dem Umzug der Sparkasse in das Erdgeschoss bezugsfertig sein (siehe Planskizze blau hinterlegt).
| möglicher Mietbeginn: | 01.01.2027 |
| Preis: | 6,50 € / qm Kaltmiete + NK |
| Lage: | Ortszentrum Breidenbach |
| Provision / Ablösezahlung: | keine |
| Parkplätze: | direkt vor dem Gebäude |
Sofern Sie Interesse haben und / oder eine Besichtigung wünschen, sprechen Sie uns bitte an.
Kontakt:
Hr. Beck
06465/68-11
m.beck@breidenbach.de
Bachstraße 4 - 14, 35236 Breidenbach
Jetzt Trinkwasser sparen: Jeder Beitrag zählt!
Die Wasserstände der Obernautalsperre und der Breitenbachtalsperre liegen weiterhin deutlich unter dem für die Jahreszeit üblichen Niveau. Deshalb bitten der Wasserverband Siegen-Wittgenstein, der Kreis Siegen-Wittgenstein sowie die Städte und Gemeinden alle Bürgerinnen und Bürger um einen bewussten, nachhaltigen und sparsamen Umgang mit Trinkwasser.
So können Sie helfen:
• Vermeiden Sie unnötigen Wasserverbrauch im Haushalt.
• Nutzen Sie Wassersparfunktionen an Armaturen und Haushaltsgeräten.
• Gießen Sie Gärten, Beete, Sträucher und Bäume möglichst mit gesammeltem Regenwasser.
• Falls Bewässerung notwendig ist, gießen Sie in den frühen Morgen- oder Abendstunden und nur bedarfsgerecht.
• Verzichten Sie möglichst auf das Befüllen privater Pools und Schwimmbecken (ausgenommen Kinderplanschbecken).
Es liegt in der Verantwortung jedes einzelnen von uns, Wasser nicht unnötig zu verschwenden. Der sorgsame Umgang mit der kostbaren Ressource „Trinkwasser“ wird wegen der Auswirkungen des Klimawandels immer wichtiger. Um die Situation zu stabilisieren, bitten wir um einen bewussten, nachhaltigen und sparsamen Umgang mit dem Lebensmittel Trinkwasser. Jeder freiwillige Beitrag hilft, die vorhandenen Reserven zu schonen.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
FREIBAD NIEDERDIETEN
!!! SAISONSTART am Samstag, den 30. Mai 2026 !!!
Die Eintrittskarten für euren Besuch erhaltet ihr über unseren Ticketshop.
Tageskarten erhaltet ihr natürlich auch direkt im Freibad.
Hier ist nur Barzahlung möglich.
! ACHTUNG !
Jahreskarten können nur online gebucht und nicht an der Tageskasse im Freibad gekauft werden.
Freibad Niederdieten
Dietetalstraße 46, 35236 Breidenbach
Öffnungszeiten: 10.00 - 19.00 Uhr
Unser Kioskbetrieb ist bei schönem Wetter auch über die vorstehenden Badezeiten hinaus geöffnet !
Verlegung eines Stolpersteins zum Gedenken an unsere jüdische Mitbürgerin Hermine Schauß - in Erinnerung und als Mahnung für die Zukunft
Ort: Hintere Ortsstraße 12/14, 35236 Breidenbach
Datum: Donnerstag, 10. September 2026
Uhrzeit: 10:30 Uhr
Verlegung durch den „Vater der Initiative Stolpersteine“ Gunter Demnig
Der Termin fällt auf den 140. Geburtstag von Hermine Schauß, geb. Herzberg, die am 10. September 1886 in Breidenbach geboren wurde. Sie wurde am 12. Mai 1943 deportiert und am 12. September 1943 im Konzentrationslager Auschwitz ermordet.
Mit der Verlegung des Stolpersteins am Ort ihres letzten frei gewählten Wohnsitzes möchten wir an ihr Leben erinnern und ihr Andenken bewahren.
Anlässlich der Verlegung des Stolpersteins wird es ein Gedenkblatt und einen hierfür eigens hergestellten Sonderstempel geben.
Kauf des Gedenkblattes als Mindestspende zur Deckung der Kosten für Herstellung des Gedenkblattes und für die Verlegung des Stolpersteins.
- Limitierte Ausgabe mit der Briefmarke „Stolpersteine“ bis laufende Nummer 50 (mit Unterschriften der Briefmarken-Designerin Jennifer Dengler sowie Gunter Demnig) - Mindestspende 10 EUR
- für alle weiteren Gedenkblätter - Mindestspende 5 EUR
(Hinweis: Im Verkauf insgesamt 100 Gedenkblätter)
Stempelwünsche richten Sie bitte an die Gemeinde Breidenbach, Stichwort „Stolperstein“, wir werden diese gerne weiterleiten. Zudem wird der Sonderstempel auch vor Ort geführt und kann auf Postsendungen abgeschlagen werden.
Online-Service
Sie benötigen eine Meldebescheinigung, ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Geburts- oder Eheurkunde? Möchten Ihr Gewerbe an-, um- oder sogar abmelden?
Diese und viele weitere Dienstleistungen bieten wir Ihnen in unserem Serviceportal online an.
Erledigen Sie Ihre amtlichen Vorgänge ganz bequem von zu Hause aus.
Terminvereinbarung
Geringe oder keine Wartezeiten und die Sicherheit, dass der für Ihr Anliegen richtige Sachbearbeiter auch verfügbar ist.
Buchen Sie einfach online einen verbindlichen Termin für Ihren Besuch in unserem Rathaus. Über die Online-Buchung haben Sie auch die Möglichkeit, den Termin nachträglich anzupassen oder bequem abzusagen.
Natürlich können Sie Ihren Termin auch telefonisch unter 06465 680 vereinbaren.
Terminvereinbarung
Pass- und Meldewesen, Gewerbe
Terminvereinbarung
Öffentliche Sicherheit und Verkehr
Terminvereinbarung
Bauen und Planen
Terminvereinbarung
Steuern, Abgaben und Zahlungsverkehr
Nachrichten, Bekanntmachungen & Informationen
Veranstaltungen
- Ev. Gesamtkirchengemeinde Breidenbach Grund
Kinder-Bibel-Tage
- Frauenchor Wiesenbach
50-jähriges Jubiläum
Jagdgenossenschaft NiederdietenOrt: Gemarkung NiederdietenGrenzgang
- Freiwillige Feuerwehr NiederdietenOrt: Gerätehaus
Tag der offenen Tür
- Gemeinde BreidenbachOrt: Neue Mitte
Dämmerschoppen "Schichtwechsel"
- Burschenschaft Wiesenbach
Fahrt Mayschoss
- Burschenschaft WiesenbachOrt: Dorfgemeinschaftshaus
Jahreshauptversammlung
- Freie ev. Gemeinde NiederdietenOrt: Gemeindehaus
Café Brandung
- Minifeuerwehr WiesenbachOrt: Gerätehaus
Laternenumzug
- Burschenschaft Wiesenbach
Glühweinparty
- Ev. Gesamtkirchengemeinde Breidenbacher GrundOrt: Ev. Kirche Breidenbach
Adventssingen der Chöre
- FV 1920 Wiesenbach
Wanderung
Freiwillige Feuerwehr NiederdietenWanderung
- Freiwillige Feuerwehr Wiesenbach
Jahresabschlusswanderung
- Freiwillige Feuerwehr Niederdieten
Maischoppen am Gemeinde-Mittelpunkt
- Freiwillige Feuerwehr NiederdietenOrt: Dorfgemeinschaftshaus
Backhausfest
- Freiwillige Feuerwehr NiederdietenOrt: Dorfgemeinschaftshaus
Jahreshauptversammlung
- Freiwillige Feuerwehr Niederdieten
100 Jahre Freiwillige Feuerwehr Niederdieten
- Freiwillige Feuerwehr NiederdietenOrt: Gerätehaus
Tag der offenen Tür
