Informationen zur Kommunalwahl am 15. März 2026
Sie sind hier zugezogen oder innerhalb unserer Gemeinde umgezogen, Ihre Nebenwohnung ist zur Hauptwohnung geworden oder umgekehrt? Dann beachten Sie für die Ausübung Ihres Wahlrechts bitte folgende Hinweise:
- Wenn Sie aus einer anderen Gemeinde/Stadt innerhalb Hessens zugezogen sind und sich erst nach dem 01.02.2026 bei der hiesigen Meldebehörde anmelden, sind Sie im Wählerverzeichnis Ihrer Fortzugsgemeinde/-stadt eingetragen. Sie bleiben dort auch eingetragen, so dass Sie am Wahltag in Ihrem alten Wahlraum wählen können; Sie können sich allerdings von Ihrem bisherigen Wahlamt auch Briefwahlunterlagen ausstellen lassen.
Wollen Sie dagegen schon in Breidenbach wählen, müssen Sie spätestens bis zum 22.02.2026 zusätzlich zu Ihrer Anmeldung bei der Meldebehörde schriftlich Ihre Eintragung in das hiesige Wählerverzeichnis beantragen; Sie werden dann aus dem Wählerverzeichnis Ihrer Fortzugsgemeinde/-stadt gestrichen.
- Die unter Nr. 1 dargestellte Regelung gilt auch für den Fall, dass Sie Ihre in unserer Gemeinde liegende Nebenwohnung in der fraglichen Zeit zur Hauptwohnung Nur wenn Sie hier wählen wollen, beantragen Sie Ihre Eintragung in das hiesige Wählerverzeichnis.
- Wenn Sie innerhalb unserer Gemeinde umgezogen sind und sich nach dem 01.02.2026 ummelden, bleiben Sie im Wählerverzeichnis Ihrer alten Wohnung eingetragen, wenn die neue Wohnung in demselben Wahlkreis wie die alte Wohnung liegt. In diesem Fall ist eine Eintragung in das neue Wählerverzeichnis auch auf Antrag nicht möglich. Falls Sie am Wahltag nicht in Ihrem alten Wahlraum wählen können, beantragen Sie bitte rechtzeitig Briefwahlunterlagen.
Haben Sie weitere Fragen? Dann wenden Sie sich bitte an unser Wahlamt; die Adresse lautet:
Gemeindevorstand der Gemeinde Breidenbach
Bachstraße 4- 14, 35236 Breidenbach
Telefon 06465/680
Dort erhalten Sie auch die Formulare für einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis.