Private Maßnahmen
Private Maßnahmen können im Geltungsbereich der noch abschließend festzulegenden Fördergebiete beantragt werden.
Je nach Maßnahme empfiehlt sich eine städtebauliche Beratung. Eine Solche ist jedoch nicht zwingend. Die Beauftragung eines städtebaulichen Büros ist vorgesehen. Nach Einschätzung, kann die Arbeit eines ausgewählten Büros erst ab 2025 in Anspruch genommen werden.
https://www.wibank.de/wibank/dorfentwicklung/dorfentwicklung-307726
Gerne können aber auch weitere Fragen bei der oben genannten Fach- und Förderbehörde für Dorf- und Regionalentwicklung erfragt werden.