Private Maßnahmen
Für Liegenschaften die innerhalb der Fördergebietsabgrenzungen liegen besteht die Möglichkeit eine Maßnahmenförderung zu beantragen.
Der Fachdienst des Landkreises prüft in der Folge im Einzelfall die Förderfähigkeit des Vorhabens.
Zur Klärung geplanter Maßnahmen empfiehlt sich eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Fachdienst des Landkreises.
Hinweis:
Bis Jahresmitte erwarten wir eine Entscheidung, welcher Dienstleister eine städtebauliche Erstberatung für private Maßnahmen anbieten kann.
https://www.wibank.de/wibank/dorfentwicklung/dorfentwicklung-307726
Gerne können auch weitere Informationen bei der Fach- und Förderbehörde für Dorf- und Regionalentwicklung beim Landkreis eingeholt werden.