Abfallentsorgung

Der Müllabfuhrzweckverband Biedenkopf


Müllabfuhrzweckverband Biedenkopf
Hausbergweg 1
35236 Breidenbach

Die Entsorgung von Abfällen aus Privathaushalten ist eine öffentliche Aufgabe. Der Müllabfuhrzweckverband Biedenkopf (MZV) hat diese von den Mitgliedskommunen verantwortlich übertragen bekommen. Dabei helfen die vom MZV beauftragten privaten Entsorgungsunternehmen mit ihren engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Somit kann eine verlässliche und vor allem umweltgerechte Abfallentsorgung durchgeführt werden.

Weitere Informationen über den MZV und seinen Service erhalten Sie unter www.mzv-biedenkopf.de

https://mzv-biedenkopf.de/abfuhrkalender/
ABFUHRKALENDER

Abfuhrtermine im Überblick und der Erinnerungsservice

https://mzv-biedenkopf.de/das-abfall-abc/
ABFALL ABC

Informationen zur Entsorgung von A-Z

https://mzv-biedenkopf.de/gebuehrentabelle/
GEBÜHREN

Informationen zu den Abfallgebühren

Sammelstellen in Breidenbach

Altreifen

Altreifen können am Dienstleistungsbetrieb der Gemeinde Breidenbach in Kleinmengen (nicht mehr als 10 Reifen pro Anlieferung) entsorgt werden.

Die Annahme erfolgt freitags in der Zeit von 10.00 bis 12.00 Uhr.

Für die Annahme fallen Gebühren pro Stück an.

Ast- und Strauchwerk

Ast- und Strauchwerk können bei der Zwischenlagerstätte im OT Oberdieten angeliefert werden. Die Annahme ist kostenfrei.

Öffnungszeiten:

Freitags: 15:00 – 17:00 Uhr
Samstags: 10:00 – 12:00 Uhr

Bitte beachten Sie mögliche Hinweise auf temporäre Schließungen in unseren Nachrichten.
Die Anlage bleibt grundsätzlich innerhalb der Brut- und Setzzeit geschlossen.

Die Gemeinde Breidenbach stellt ihren Bürgerinnen und Bürgern in Oberdieten eine kostenfreie Annahme von Ast- und Strauchwerk sowie Heckenschnitt zur Verfügung.

Baum- und Strauchschnitt wird in Zusammenarbeit zwischen den Städten und Gemeinden sowie der Abfallwirtschaft Lahn-Fulda zu Brennstoff verarbeitet und zur Wärmegewinnung in Biomassekraftwerken eingesetzt.

Die Gebührenfreiheit konnte bislang durch die Verwertung des Materials gewährleistet werden. Dieser kostengünstige Entsorgungsweg ist nur möglich, wenn die Qualität des Brennstoffs den Anforderungen des Marktes genügt. Die Anforderungen an die Güte des Materials für die Verwertung steigen stetig. Damit wir Ihnen diesen Service auch weiterhin bieten können, sind wir auf Ihre Hilfe angewiesen.

Für die Anlieferung von Ast- und Strauchwerk gelten daher ab sofort folgende Voraussetzungen:

Wichtig ist, dass die Aststärke an der Schnittfläche mindestens 5 cm beträgt.

Der Hauptanteil des Materials muss also verholzt sein, jüngere Triebe mit Blättern oder Nadeln müssen nicht extra entfernt werden.

Alles was dünner ist, zählt nicht zum Baum- und Strauchschnitt und kann beispielsweise über die Biotonne oder anderweitige Abgabemöglichkeiten (Kompostierungsanlage Stausebach, Müllumschlagstation Marburg-Wehrda) entsorgt werden. Dazu zählen Hecken-, Stauden- und Krautschnitt sowie Grünabfälle mit Erdanhaftungen, ebenso wie Rasenschnitt, Laub und Obst. Diese Materialien sind nicht für die Verwertung als Baum- und Strauchschnitt geeignet und werden nicht angenommen.

Bitte berücksichtigen Sie diese Rahmenbedingungen bei Ihrer Anlieferung. Wir behalten uns vor, die Annahme vor Ort zu verweigern, wenn das Material diese Voraussetzungen nicht erfüllt.

Bauschutt

Bauschutt kann in Kleinmengen (wöchentlich max. 100 l pro Anlieferung) zu den folgenden Öffnungszeiten abgegeben werden:

Dienstleistungsbetrieb der Gemeinde Breidenbach in Breidenbach
Maurerstraße 3
Freitags in der Zeit von 10.00 bis 12.00 Uhr

Zwischenlagerstätte für Ast- und Strauchwerk in Oberdieten
Freitags in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr
Samstags in der Zeit von 10.00 bis 12.00 Uhr

Die Zwischenlagerstätte ist nicht ganzjährig geöffnet. Bitte prüfen Sie daher bei den Informationen zur Zwischenlagerstätte die aktuellen Öffnungszeiten.

Styropor und Rigips werden nicht angenommen !

Für die Annahme fällt eine Gebühr in Höhe von 1,00 € pro angefangene 10 l Bauschutt an. Der Betrag ist in bar bei Übergabe zu entrichten.

Als Bauschutt bezeichnet man feste Baustoffe, die mineralische Bestandteile (d.h. Steine, Zement o.ä.) enthalten und bei Bauwerksabbrüchen anfallen. Bauschutt gilt als unbelastet, wenn seine Herkunft bekannt ist und Verunreinigungen weder vom Augenschein noch vom Geruch wahrnehmbar sind. Unbelasteter Bauschutt kann vollständig wiederverwertet werden, wenn er von den anderen Stoffen (vergleiche Baustellenabfälle) bei einem Abbruch sorgfältig getrennt wurde.

Zum Bauschutt zählt:
  1. Backsteine, Mauerwerksabbruch
  2. Beton (schwach bewehrt)
  3. Betonsteine, Gasbeton, Bims
  4. Dachziegel, Ziegelsteine
  5. Fliesen und Kacheln
  1. Hohlblocksteine
  2. Kalksandsteine
  3. Mörtel, Putz
  4. Natursteine, Sandsteine
  5. Pflastersteine
  1. Randsteine, Rasengittersteine
  2. Steinzeug und Sanitärkeramik (Waschbecken, Toiletten)
  3. Asphalt, Straßenaufbruch (unbelastet) und Wegeunterbau
Zum Bauschutt zählt nicht (siehe Baustellenabfälle):
  1. ausgehärteter Montageschaum
  2. Balken (gestrichen, behandelt)
  3. Bitumenpapier
  4. Bretter (gestrichen, behandelt)
  5. Dachlatten (behandelt)
  1. Dachpappen
  2. Farben (ausgehärtet)
  3. Fensterrahmen (behandelt), Fensterglas
  4. Fußbodenbeläge, Kunststoffbeläge, Teppichböden
  1. Gips- Gipskartonplatten (Rigips®)
  2. Glasbausteine
  3. Lacke (ausgehärtet)
  4. Türen (gestrichen, behandelt)
Elektroschrott

Zu Elektroaltgeräten zählen alle Geräte, die an die Stromversorgung angeschlossen oder mit Batterie oder Akku betrieben werden. Bei korrekter Entsorgung werden sie in den meisten Fällen wieder aufgearbeitet oder es werden Einzelkomponenten entnommen und wiederverwertet. Helfen Sie mit die Umwelt zu schonen und entsorgen Sie Ihre Elektronikgeräte nicht über den Restmüll sondern über INTEGRAL GmbH.

Die Einsammlung erfolgt entweder auf telefonischen Abruf durch INTEGRAL GmbH innerhalb von 14 Tagen oder Sie bringen Ihre Geräte direkt zu den Betriebsstätten:

Recyclinghof Cappel
Umgehungsstraße 7
35043 Marburg

0 64 21 | 94 41 44
Info@integral-online.de

Öffnungszeiten
Mo-Do: 7.30 bis 15.00 Uhr
Fr: 7.30 bis 13.00 Uhr

Recyclinghof Dautphe
Industriestraße 9
35232 Dautphetal
0 64 66 | 91 36 0

Öffnungszeiten
Mo-Do: 7.30 bis 15.00 Uhr
Fr: 7.30 bis 13.00 Uhr

Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen

Bitte beachten Sie, dass Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen aufgrund ihrer Bruchgefahr nur zu INTEGRAL nach Marburg-Cappel bzw. Dautphetal-Dautphe gebracht und nicht abgeholt werden können. Kleinmengen können auch beim Sondermüll abgegeben werden.

Für Energiesparlampen baut Lightcycle momentan ein bundesweites Rücknahmesystem bei den Verkaufsstellen auf. An welchen Stellen heute bereits Energiesparlampen zurückgegeben werden können, entnehmen Sie bitte der Auflistung auf der folgenden Webseite: www.lichtzeichen.de

Gemeinde Breidenbach | Gemeindevorstand
Bachstraße 4-14 | 35236 Breidenbach

Fon 06465 68 0 | Fax 06465 68 30
info@breidenbach.de | www.breidenbach.de

Servicezeiten
  • Montag bis Freitag 08.30 - 12.00 Uhr
  • Montag und Dienstag 13.30 - 15.00 Uhr
  • Donnerstag 13.30 - 18.00 Uhr

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