Stallpflicht für Geflügel – Ausbruch der Vogelgrippe im Landkreis
Aufgrund der amtlichen Feststellung des HPAI H5N1-Ausbruchs (Vogelgrippe) am 29.10.2025 hat der Landkreis Landkreis Marburg-Biedenkopf folgendes verfügt:
„Regelungen für das gesamte Kreisgebiet des Landkreises Marburg-Biedenkopf
1. Aufstallpflicht
Wer Geflügel im Sinne des Artikels 4 Nummer 9 der Verordnung (EU) 2016/429 oder andere gehaltene Vögel empfänglicher Arten hält, hat diese Tiere mit Wirkung vom Tag, der auf die Bekanntmachung dieser Allgemeinverfügung folgt,
a) in geschlossenen Ställen oder
b) unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenabgrenzung bestehen muss (Schutzvorrichtung),
zu halten.“
Bei der Geflügelpest (Vogelgrippe) handelt es sich um eine besonders schwer verlaufende Form der Aviären Influenza bei Geflügel und anderen Vögeln, die durch hochpathogene Influenzaviren der Subtypen H5 und H7 verursacht wird.
Eine Infektion führt zu einer akut verlaufenden Erkrankung, die sich sehr schnell über größere Gebiete ausbreiten kann.
Eine Ansteckung des Menschen mit dem Erreger über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen ist in Deutschland bislang nicht bekannt. Bei Auftreten von Krankheitssymptomen wie Atemwegserkrankungen oder Entzündungen der Lidbindehäute nach dem Kontakt mit toten oder krank erscheinenden Wildvögeln, sollte eine Ärztin oder ein Arzt aufgesucht werden.
Wer einen toten Vogel findet, kann dies bei der Veterinärbehörde des Landkreises unter der Telefonnummer 06421 405-6601 oder per E-Mail unter FDVuVmarburg-biedenkopfde mit einer möglichst genauen Ortsangabe des Fundortes melden.
Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger um Beachtung.