von Michael Völker
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Ständiges Ärgernis: Hundekot

Liebe Hundehalterinnen und Hundehalter,

Hinterlassenschaften von Hunden auf Gehwegen, Plätzen und Grünanlagen im Gemeindegebiet sind allgegenwärtig und ärgerlich. Leider gibt es immer wieder unverbesserliche Hundehalterinnen und Hundehalter, die den Hundekot auf unseren Straßen, Gehwegen, Plätzen, auf Grundstücken anderer und auf Kinderspielplätzen als völlig normale tierische Hinterlassenschaft betrachten.

Wir möchten Sie an dieser Stelle darauf hinweisen, dass Hundekot kein x-beliebiger Abfall, sondern ein sehr problematischer Abfall ist. Vor allem für kleine Kinder ist der Kontakt mit dem Hundekot eine nicht nur unsaubere, sondern auch eine gesundheitlich äußert verhängnisvolle Angelegenheit (Parasitenbefall, Krankheitserreger etc.). Daneben kommen vielfältige Unannehmlichkeiten wie Verschmutzung der Schuhe, Geruchsbelästigung und Ekelerregung auf unsere Bürgerinnen und Bürger zu.

Dabei wäre es so einfach, wenn jeder, der seinen Hund ausführt, immer eine kleine Plastiktüte bei sich hat, um den Hundekot mit dieser Tüte vom Boden aufzuheben. Es ist dann ein einfaches, die Tüte zu verknoten und im Mülleimer zu entsorgen. Nicht nur die Hände bleiben sauber, auch die öffentlichen Straßen, Gehwege und Plätze erhalten durch diese Praxis ein sauberes Gesicht.

Zudem ist unsere Kulturlandschaft darauf angewiesen, dass sie von den Landwirten der Region bewirtschaftet und gepflegt werden. Ohne den enormen Arbeitseinsatz der Landwirte würde uns kein so schönes und gepflegtes Landschaftsbild erfreuen. Wir möchten Sie daher darauf hinweisen, dass Sie sich deshalb nur auf den Wegen bewegen sollten und auf die Kulturflächen der Landwirte Rücksicht nehmen. Hunde dürfen ihr „Geschäft“ nicht auf den bewirtschafteten Flächen verrichten. Dies kann schwerwiegende Folgen haben: Wenn Hundehalter meinen, eine Wiese sei noch der beste Platz, wo der Vierbeiner sein „Geschäft“ verrichten kann, dann liegt ein Irrtum vor.

Über das Heu gelangt der Kot in den Futterkreislauf. Bei stärkerer Geruchsbelästigung weigert sich das Vieh, die Nahrung aufzunehmen. Schwerwiegender aber ist, dass in den Ausscheidungen Keime enthalten sein können, die zum Beispiel bei Rindern Krankheiten auslösen können.

Es ist die Pflicht aller Hundehalterinnen und -halter, die Hinterlassenschaft der vierbeinigen Freunde zu beseitigen, egal wo sie sich befindet. Mit der Anschaffung eines Hundes hat man dafür Sorge zu tragen, dass die Ausscheidungen des geliebten Haustieres nicht zum Ärgernis und Belästigung seiner Mitbürgerinnen und Mitbürger werden. Die Zahlung der Hundesteuer übrigens entbindet Sie von dieser Verpflichtung nicht. Die Steuer dient lediglich als steuerndes Instrument, um die Anzahl der Hunde nicht ausufern zu lassen und ist keine pauschale Abgeltung für die Reinigung und Entsorgung der Hinterlassenschaften.

Bei all den Hundehalterinnen und Hundehaltern, die dafür Sorge tragen, dass das „Geschäft“ ihres Hundes wieder mitgenommen und in dem heimischen oder in den öffentlichen Mülleimern entsorgt wird, bedanken wir uns für Ihr vorbildliches Verhalten.

Übrigens, eine solch unliebsame Hinterlassenschaft kann als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden.

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