von Sabrina Koch
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Sicherheitsmaßnahmen für das Abbrennen von Feuerwerk in der Silvesternacht

Das Abbrennen von Feuerwerk in der Silvesternacht ist jedes Jahr ein schönes Ereignis. Wir wollen nicht, dass es zum Albtraum wird. Der leichtsinnige oder unsachgemäße Umgang mit Böllern und Raketen ist gefährlich. Häufig wird die Wirkung der explosiven Stoffe in den Feuerwerkskörpern unterschätzt. Auch in ausgelassener Feierlaune sollte Jeder daran denken, sorgfältig mit den Knallkörpern umzugehen und die Benutzungshinweise zu beachten. Schon beim Kauf sollten nur geprüfte und zugelassene Feuerwerkskörper erworben werden. Weiterhin sollte immer darauf geachtet werden, dass die Feuerwerkskörper mit dem Zulassungszeichen der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) versehen sind. Die Prüfzeichen zeigen an, dass die Feuerwerkskörper handhabungssicher sind. Vorsicht ist geboten bei preiswerten Knallern, die „schwarz“ auf der Straße oder auf Flohmärkten verkauft werden und zumeist aus Osteuropa oder Fernost stammen.

Leider werden Feuerwerkskörper nicht mehr nur zum Vergnügen, sondern auch bewusst zum Erschrecken von Personen eingesetzt. Ein möglicher unglücklicher Ausgang wird häufig nicht bedacht. Nicht selten kommt es neben Sachschäden zu erheblichen Körperverletzungen wie Verbrennungen, Abschürfungen, Perforation des Trommelfells oder sogar zur Erblindung, der Abtrennung von Gliedmaßen und Todesfällen.

Das Abbrennen von Silvesterfeuerwerk ist nur am 31. Dezember und 1. Januar erlaubt.

Zudem ist das Böllern in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie Fachwerkhäusern verboten. Feuerwerkskörper werden in zwei Klassen eingeteilt. Die Knaller, Böller, Raketen oder anderes Feuerwerk der Klasse II dürfen nur zu Silvester und nur von Personen über 18 Jahren erworben und gezündet werden. Das Überlassen an Kinder und Jugendliche ist generell verboten. Verboten sind auch selbstgebaute Böller.

Folgende Sicherheitsaspekte sollten bei der Anwendung von Feuerwerkskörpern berücksichtigt werden:

  • Vor der Verwendung muss stets die Gebrauchsanweisung des Herstellers beachtet werden.
  • Die Feuerwerkskörper der Klasse II dürfen nur im Freien und in einem sicheren Abstand gezündet und sollen niemals in den Händen behalten werden.
  • Raketen nicht vom Balkon aus entzünden und auch niemals von oben herab fallen lassen. Sie sollten stets aus standsicheren Rohren oder Flaschen gezündet werden.
  • Kinder und Jugendliche niemals bei der „Knallerei” unbeaufsichtigt lassen.
  • Abstand von Feuerwerkskörpern ist die wichtigste Sicherheitsmaßnahme.
  • Auf keinen Fall sollten Blindgänger noch einmal gezündet werden. Höchste Explosionsgefahr besteht beim Trocknen oder Aufwärmen von Blindgängern.
  • Kein „Böllern“ unter Alkoholeinfluss.
  • Haustiere sollten zum Schutz vor unberechenbaren Schreckreaktionen in der Silvesternacht am besten in der Wohnung oder im Haus bleiben.

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