Schöffen- / Schöffinenwahl 2023
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Breidenbach hat in ihrer Sitzung am 16.05.2023 die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen bei den Amts- und Landgerichten beschlossen. Von der Gemeinde Breidenbach waren vier Personen für die Wahlperiode 2024 - 2028 in die Vorschlagsliste aufzunehmen.
Die Vorschlagsliste liegt vom 22.05. – 30.05.2023 in der Gemeindeverwaltung Breidenbach, Bachstr. 4 – 14, Zimmer 1 a, während der Dienststunden zur Einsicht aus.
Gegen die Vorschlagsliste kann innerhalb einer Woche nach Abschluss der Auslegung, schriftlich oder zur Niederschrift Einspruch eingelegt werden. Die Einspruchsfrist endet somit mit Ablauf des 06.06.2023. Dabei muss begründet werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen seien, die nach § 32 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) nicht aufgenommen werden durften oder nach §§ 33 und 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.
gez. Felkl
Bürgermeister