Entfernen von überhängendem Ast- und Strauchwerk
Überhängendes Ast- und Strauchwerk, das in den öffentlichen Verkehrsraum (Gehwege und Straßen) hineinragt, stellt eine Verkehrsgefährdung dar. Fußgänger werden behindert, Verkehrsteilnehmern wird die Sicht genommen, Verkehrs- und Hinweisschilder werden verdeckt, Straßenausleuchtungen werden eingeschränkt!
Wir weisen daher darauf hin, dass Bäume und Sträucher auf Privatgrundstücken, die in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen, zurückgeschnitten werden müssen. Durch die überhängenden Sträucher sind einzelne Bürgersteige in den Ortslagen zum Teil nicht mehr begehbar, wodurch uns immer wieder Beschwerden von Bürgern erreichen. Wir bitten daher alle Grundstückseigentümer darauf zu achten, dass sich die Bepflanzungen nicht bis auf die Gehwege oder Straßen ausdehnen und rechtzeitig beschnitten werden.