von Sabrina Koch
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Bauleitplanung der Gemeinde Breidenbach, OT Breidenbach

Bebauungsplan Nr. 20 „Nordwestlich Hauptstraße – SO Einzelhandel“ - 1. Änderung

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB i.V.m. § 13 BauGB sowie der Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Hs. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs.2 BauGB – Entwurfsoffenlage

(1) Die Gemeindevertretung der Gemeinde Breidenbach hat am 04.02.2025 gemäß § 2 Abs.1 BauGB i.V.m. § 13 BauGB die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 „Nordwestlich Hauptstraße – SO Einzelhandel“ im Ortsteil Breidenbach und die Entwurfsoffenlage beschlossen.

(2) Der räumliche Geltungsbereich (Plangebiet Plankarte 1) liegt im Norden der Hauptstraße und Bahnhofstraße und umfasst in der Gemarkung Breidenbach, in der Flur 10, die Flurstücke 1/1, 8/5tlw., 8/7tlw., 9/6, 9/21, 9/22tlw., 10/1, 11/1, 12/1, 13/1, 14/4, 14/6, 14/7, 14/8, 26/5tlw. und 26/6tlw. In der Flur 11 die Flurstücke 94/2, 98/2, 99/1 und die 103/2 sowie in der Flur 12 die Flurstücke 9/1tlw. und 10/1tlw.

Hinzu kommen externe Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen:

Plankarte 1, Gemarkung Breidenbach, Flur 11, Flst. 90/9tlw, 96/1, 97/1, 98/3 und
Plankarte 2, Gemarkung Achenbach, Flur 6, Flst. 37/2tlw.
Plankarte 3, Gemarkung Breidenbach, Flur 7, Flst. 331.

(3) Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

(4) Ziel der vorliegenden Bebauungsplanänderung ist die moderate Erhöhung der festgesetzten Verkaufsfläche von 1.200m² auf 1.400m² für den Bereich des REWE-Marktes. Die Grundzüge der Planung werden durch diese Änderung nicht berührt, da die Art und das Maß der baulichen Nutzung nicht geändert werden. Das Verfahren kann daher nach § 13 BauGB (Vereinfachtes Verfahren) durchgeführt werden. Die zeichnerischen und textlichen Festsetzungen des bisher rechtskräftigen Bebauungsplanes werden ansonsten übernommen und an die aktuellen gesetzlichen Grundlagen angepasst. Gleiches gilt für die externen Ausgleichsflächen, die nachrichtlich übernommen werden.

(5) Gemäß § 13 Abs.2 Nr.1 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und Behörden gemäß § 3 Abs.1 und § 4 Abs.1 BauGB abgesehen. Der betroffenen Öffentlichkeit wird Gelegenheit zur Stellungnahme gemäß § 13 Abs.2 Satz 1 Nr.2 Hs.2 i.V.m. § 3 Abs.2 BauGB gegeben.

(6) Gemäß § 13 Abs.3 Satz 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass von der Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs.2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen wird.

(7) In Ausführung des § 13 Abs.2 Satz 1 Nr.2 Hs.2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) werden die Planunterlagen des Bebauungsplanes (Begründung) in der Zeit vom

04.05.2026 – 10.06.2026 einschließlich

im Internet unter der Adresse www.breidenbach.de unter der Rubrik Bekanntmachungen veröffentlicht und können ebenfalls über das zentrale Internetportal des Landes Hessen (https://bauleitplanung.hessen.de/) eingesehen werden. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs.2 Satz 4 Nr.4 BauGB der oben genannten Unterlagen in der Gemeindeverwaltung Breidenbach, Bachstraße 4-14, 35236 Breidenbach, Zimmer 6a, während der Dienststunden der Verwaltung,

Montag bis Freitag 08.30 – 12.00 Uhr
Montag bis Dienstag 13.30 – 15.00 Uhr
Donnerstag 13.30 – 18.00 Uhr


sowie nach Vereinbarung.

Während der oben genannten Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg, zum Beispiel schriftlich, in Textform oder zur Niederschrift, abgegeben werden können. Die elektronische Abgabe der Stellungnahmen ist zum Beispiel unter der E-Mail-Adresse beteiligung@fischer-plan.de möglich.

(8) Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

(9) Das Planungsbüro Fischer aus 35435 Wettenberg ist gemäß § 4b BauGB mit der Durchführung des Bauleitplanverfahrens beauftragt.

 

Übersichtskarte der Geltungsbereiche

Übersichtskarte Plangebiet (Plankarte 1 - Sondergebiet)

Abbildung genordet

Übersichtskarte Plangebiet (Plankarte 1 - Ausgleichsfläche)

Abbildung genordet

Übersichtskarte Plangebiet (Plankarte 2 und 3 - Ausgleichsflächen)

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