Bauleitplanung der Gemeinde Breidenbach
Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Entwurfs zu einer 10. Änderung des Gesamtflächennutzungsplanes der Gemeinde Breidenbach - Teilgeltungsbereich Oberdieten – Gemäß § 3 Abs. 2
In ihrer Sitzung am 22.11.2025 hat die Gemeindevertretung beschlossen, den Gesamtflächennutzungsplan der Gemeinde Breidenbach in einer 10. Änderung zu ändern.
Die Änderung umfasst den Teilgeltungsbereich Oberdieten:
- Sportplatz Raiffeisenstraße; Aufhebung Darstellung „Sportplatz“; Ausweisung neu als „Landwirtschaftliche Fläche“
- Mehrzweckfläche und Spielplatz Bereich „Hofstadt“; Darstellung als „Öffentliche Grünfläche“ mit der Nutzung „Sportplatz“ und „Öffentliche Parkfläche“ bzw. „Spielplatz“
Die Planänderung erfolgt im Vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB.
Der Entwurf zu einer 10. Änderung des Gesamtflächennutzungsplanes der Gemeinde Breidenbach – Teilgeltungsbereich Oberdieten, einschließlich Begründung wird für eine Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 in der Zeit
vom 15.12.2025 bis zum 21.01.2026 (einschließlich)
im Rathaus, Bachstraße 4-14, 35236 Breidenbach, Abteilung Bauen (Zimmer 6a – DG) während der Dienststunden der Verwaltung (Montag – Freitag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr, Donnerstag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr, Freitag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr) sowie nach Vereinbarung öffentlich ausgelegt.
Jedermann hat in dieser Auslegungsfrist die Gelegenheit zur Information sowie zur Abgabe von Stellungnahmen entweder schriftlich oder zu Protokoll.
Gleichzeitig ist eine Einsichtnahme der Unterlagen auf der Homepage der Gemeinde Breidenbach unter www.breidenbach.de bzw. www.bauleitplanung.hessen.de aufzurufen.
Geltungsbereiche der Änderung
