von Sabrina Koch
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Anzeige eines vorübergehenden Gaststättengewerbes

Wegfall der Anzeigepflicht für den vorübergehenden Gaststättenbetrieb Bürokratische Erleichterung für die Vereinsarbeit:
Der Hessische Landtag hat das „Erste Bürokratieabbaugesetz vom 16.12.2025“ beschlossen. In diesem Zuge gibt es wichtige Änderungen im Hessischen Gaststättengesetz (HGastG), die am 23.12.2025 in Kraft getreten sind.                

Was ändert sich für Ihren Verein?
Bisher mussten Vereine den Ausschank von Getränken und die Abgabe von Speisen bei besonderen Anlässen (wie z.B. Sommerfesten, Jubiläen oder Turnieren) spätestens vier Wochen vor der Veranstaltung schriftlich bei uns anzeigen (§6 HGastG).

Diese Anzeigepflicht entfällt ab sofort ersatzlos für nicht-gewinnorientierte Organisationen oder Initiativen.

Das bedeutet für Sie konkret:

  • Weniger Papierkram: Sie müssen für vorübergehende Gaststättenbetriebe aus besonderem Anlass keine Formulare mehr einreichen.
  • Keine Gebühren: Da die Bearbeitung der Anzeige entfällt, entstehen Ihnen für diesen Punkt auch keine Verwaltungsgebühren mehr.
  • Höhere Flexibilität: Kurzfristige Veranstaltungen können ohne die Einhaltung der bisherigen Vier-Wochen-Frist durchgeführt werden.

Was bleibt weiterhin zu beachten?
Auch wenn die formelle Anzeige entfällt, sind die geltenden Vorschriften weiterhin einzuhalten. Bitte achten Sie im Eigeninteresse und zum Schutz Ihrer Gäste weiterhin auf:

  1. Jugendschutz: Die Einhaltung der Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes (Aushangpflicht, Altersgrenzen)
  2. Lebensmittelhygiene: Ein sorgsamer Umgang mit Lebensmitteln ist weiterhin verpflichtend
  3. Lärmschutz: Die allgemeinen Ruhezeiten und Immissionsschutzbestimmungen müssen gewahrt bleiben

Wichtiger Hinweis: Sollten Sie für Ihre Veranstaltung öffentliche Flächen nutzen, eine Straßensperrung benötigen oder Zelte ab einer gewissen Größe (Fliegende Bauten) errichten, sind hierfür weiterhin entsprechende Genehmigungen einzuholen:

  • Sondernutzung öffentlicher Flächen, Verkehrsrechtliche Anordnung (Straßensperrung)
    → Straßenverkehrsbehörde der Gemeinde Breidenbach
  • Errichtung von Zelten ab einer gewissen Größe (Fliegende Bauten)
    → Fachdienst Bauen des Landkreises Marburg-Biedenkopf

Wir hoffen, dass diese Neuerung Ihre ehrenamtliche Arbeit erleichtert und wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihren kommenden Veranstaltungen!

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