von Sabrina Koch
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Keine Kinderreisepässe mehr ab dem 01.01.2024

Neu ausgestellte Kinderreisepässe sind nur maximal 12 Monate gültig. Diese kurze Gültigkeitsdauer gilt für alle Standard‐Ausweisdokumente ohne Chip, die die Mitgliedstaaten der EU für Ihre Bürgerinnen und Bürger ausstellen. Im Vergleich zu hochsicheren Reisepässen (mit Chip) ist der Kinderreisepass (ohne Chip) mit geringeren Sicherheitsmerkmalen ausgestattet. Das ist sowohl an der niedrigeren Gebühr erkennbar als auch an der kürzeren Gültigkeitsdauer. Schwach geschützte Dokumente dürfen nicht länger als zwölf Monate gültig sein.

Kinderreisepässe, insbesondere die in der Gültigkeit verlängerten Kinderreisepässe, haben gegenüber dem Reisepass eine eingeschränkte Nutzbarkeit. Die Anerkennung deutscher Kinderreisepässe durch andere Staaten kann durch Deutschland nicht beeinflusst werden. Einige Staaten fordern bei Einreise, dass das Passdokument eine bestimmte Restgültigkeit aufweist, in der Regel 3 bis 6 Monate. Das schränkt die Verwendbarkeit eines Kinderreispasses zusätzlich erheblich ein.

Damit die Reisen von Familien nicht unterbrochen werden, weil die Kinderreisepässe oder in der Gültigkeit verlängerte Kinderreisepässe an der Grenze nicht anerkannt werden, hat der Bundestag am 7. Juli 2023 einen Gesetzentwurf, der u.a. den Kinderreisepass abschafft, verabschiedet.

Mit der Abschaffung wird künftig der enorme Aufwand der Eltern und der Verwaltung für eine regelmäßige (jährliche) Neubeantragung oder Verlängerung eines Kinderreisepasses vermieden.

Bereits ausgestellte Kinderreisepässe sind grundsätzlich bis zum aufgedruckten Datum des Gültigkeitsendes gültig.

Informationen zum Thema, ob das konkrete Reisezielland den Kinderreisepass oder den verlängerten Kinderreisepass als Reisedokument anerkennt, sollten rechtzeitig vor Reiseantritt auf der Internet‐Seite des Auswärtigen Amtes, den Reise‐ und Sicherheitshinweisen (https://www.auswaertiges‐amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reiseund‐sicherheitshinweise), eingeholt werden.

Bitte beachten Sie, dass sich das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinstkindern, innerhalb von sechs Jahren so stark verändern kann, sodass eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument teilweise auch schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes nicht mehr möglich und daher das Ausweisdokument vorzeitig ungültig ist. In diesem Fall beantragen Sie bitte rechtzeitig vor Reiseantritt ein neues Dokument.

Der Kinderreisepass, den es bislang für Kinder unter zwölf Jahren gibt, wird durch einen elektronischen Reisepass mit längerer Gültigkeitsdauer ersetzt. Diese beträgt bei Personen unter 24 Jahren sechs Jahre. Erst danach sind Ausweise zehn Jahre gültig.

Außerdem kann der elektronische Reisepass für weltweite Reisen genutzt werden. Der deutsche Reisepass macht Reisen in 190 Staaten visafrei möglich.

Für Kinder unter zehn Jahren gelten beim Passbild auch künftig weniger strenge Vorgaben als für Erwachsene. Bis dahin muss das Kind nicht selbst unterschreiben.

Bei Kindern bis zu einem Alter von fünf Jahren ist außerdem keine Prüfung der Biometrietauglichkeit des Passbildes erforderlich, bis zum siebten Lebensjahr werden keine Fingerabdrücke erfasst.

Zusammenfassung:

Ab wann gilt die neue Regelung?
Ab den 1. Januar 2024 können Eltern keine Kinderreisepässe mehr beantragen. Die alten Kinderreisepässe bleiben bis zu ihrem Fristablauf gültig.

Welche Einschränkungen gibt es bei Pässen für Kinder?
Der Pass wird bereits vorher ungültig, wenn eine zweifelsfreie Identifizierung nicht mehr möglich ist, also wenn sich das Kind stark verändert hat und kaum noch Ähnlichkeiten zum Passbild erkennbar sind. Das ist vor allem bei Babys und Kleinkindern der Fall.

Wenn es zu starken Unterschieden zwischen dem Passfoto und dem aktuellen Aussehen des Kindes kommt, empfiehlt das Bundesinnenministerium, rechtzeitig einen neuen Pass zu beantragen, um Probleme bei der Identifizierung zu vermeiden.

Konkret bedeutet dies: Wer für seinen Säugling einen Pass ausstellen lässt, wird mit diesem Schwierigkeiten bekommen, wenn das Kind ein paar Jahre alt ist und auf dem Passfoto entsprechend anders aussieht.

Wie viel kostet der elektronische Reisepass?
Der Kinderreisepass kostet noch bis Ende des Jahres 13 Euro, dann werden die normalen Gebührensätze fällig. Wer bei Antragstellung unter 24 Jahre alt ist, zahlt laut Bundesinnenministerium 37,50 Euro und erhält einen Reisepass, der sechs Jahre gültig ist. Wer älter als 24 Jahre ist, muss 60 Euro (ab dem 01.01.2024: 70 Euro) zahlen. Dafür ist dieser Reisepass dann zehn Jahre gültig.

Teurer wird es, wenn man eine Express‐Ausstellung benötigt oder wenn der Pass außerhalb des Wohnortes oder im Ausland beantragt wird.

Welche Voraussetzungen gelten für die Beantragung eines Reisepasses für ein Kind?
Passanträge müssen stets persönlich gestellt werden. Das Kind muss also bei der Beantragung mit dabei sein.

Für die Beantragung braucht es unter anderem: ein biometrisches Passfoto, die Geburtsurkunde im Original oder eine beglaubigte Kopie, die Zustimmung aller Sorgeberechtigten und deren Personalausweise.

Personalausweis oder Reisepass?
Für Reisen innerhalb der Europäischen Union genügt weiterhin ein Personalausweis, der ab der Geburt des Kindes ausgestellt werden kann. Für Kinder unter 16 Jahren muss die Beantragung durch die Sorgeberechtigten erfolgen. Die Ausstellung eines Personalausweises kostet bis zum 24. Lebensjahr 22,80 Euro, der Personalausweis ist sechs Jahre gültig.

Der elektronische Reisepass ist mit 37,50 Euro somit teurer, lohnt sich also nur bei Fernreisen außerhalb der EU, hierzu gehört bereits Großbritannien.

Wer mit Kindern verreisen will, sollte auf jeden Fall rechtzeitig die Einreisebestimmungen der Zielländer (https://www.auswaertiges‐amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise‐undsicherheitshinweise/) überprüfen.

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